Teilnahmebedingungen

Healthcare Hackathon M-V 2023

§1 Überblick

(1) Die Universitätsmedizin Greifswald, K.ö.R., vertreten durch den Vorstand, Fleischmannstraße 8, 17475 Greifswald und die WITENO GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Wolfgang Blank, Walther-Rathenau-Straße 49a, 17489 Greifswald sind mit der durch Kooperation entstandenen, gemeinsamen ausführenden Einrichtung  Digital Health Hub in Greifswald Veranstalter des Healthcare Hackathon M-V 2023.

(2) Ziel des Healthcare Hackathon M-V ist es, innovative zukunftsweisende Lösungen zu entwickeln und die besten digitalen Lösungen, die während des Events entwickelt werden, zu finden und auszuzeichnen.

(3) Der Hackathon findet vom 08.06. bis 10.06.2023 statt. Die Teams arbeiten in Präsenz und remote. Die Prämierung der Finalisten wird am Finalwochenende vom 08.-10.06.2023 des Healthcare Hackathon M-V in der STRAZE Greifswald stattfinden.

(4) Der Veranstalter ist berechtigt, den Veranstaltungsort oder die Zeit aus wichtigem Grund zu ändern.

(5) Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Englischsprachige Beiträge sind, in Abstimmung mit dem Veranstalter, ebenfalls möglich.

(6) Für den Hackathon schließen sich die Teilnehmenden im Vorfeld, spätestens im Rahmen der Themenvergabe in Teams zusammen und arbeiten in diesen Teams gemeinsam an der Entwicklung, die jedes Team für sich selbst, mit Blick auf die Challenges der Veranstaltung, definiert.

 

§2 Teilnahmeberechtigung

(1) Der Healthcare Hackathon M-V ist grundsätzlich offen für alle interessierten Personen mit hohem Interesse und idealerweise bestehenden Erfahrungen in der Umsetzung und Entwicklung von digitalen Anwendungen und Prozessen für innovative, digitale Ideen im Gesundheitswesen.

(2) Alle Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Teilnahme am Hackathon nicht gegen bestehende Regelungen ihrer Arbeitgeber, Bildungsträger, Dienstherren o.ä. verstößt.

(3) Die Teilnehmenden melden sich über das auf der Webseite angegebene Registrierungsformular zur Veranstaltung an.

(4) Ein Anspruch auf eine Teilnahme am Healthcare Hackathon M-V besteht nicht.

 

§3 Check-In / Team-Findung / Arbeitsmittel

(1) Teams können aus mindestens zwei und maximal sieben Personen zu einer entstehenden/bestehenden Idee gebildet werden. Teilnehmende dürfen nicht parallel mehreren Teams angehören, die die gleiche Challenge bearbeiten.

(2) Am Donnerstag, 27.04.2023, startet der Hackathon. Im Rahmen der Einführungsveranstaltung werden dann weitere Informationen und Ansprechpartner:innen zum Event vorgestellt.

(3) Die IT-Ausstattung des Healthcare Hackathons steht unter dem Motto „use your own device“. Das heißt, dass die Teilnehmenden ihre eigene Hard- und Software nutzen, typischerweise Notebooks mit bereits installierter Software. Für die Evaluierung kann unter Umständen auf zur Verfügung gestellte IT-Ausstattung zurückgegriffen werden. Details können der Aufgabenstellung entnommen werden.

(4) Es darf sowohl kommerzielle als auch frei verfügbare Software verwendet werden. Beim Einsatz kommerzieller Software sind die Teilnehmenden verpflichtet, über die entsprechenden Lizenzen zu diesem Zweck zu verfügen. Eventuelle Einschränkungen der zu verwendenden Software können der Aufgabenstellung entnommen werden.

 

§4 Datennutzung

(1) Im Rahmen der Veranstaltung werden den Teilnehmenden Daten, Metadaten und Materialien zur Verfügung gestellt, die vom Veranstalter oder einem anderen Datengeber erstellt wurden. Die zur Verfügungstellung und Nutzungsrechtseinräumung erfolgen nach Maßgabe dieser Vereinbarung.

(2) Unter Daten werden hier Bild-, Videodaten sowie csv, xlsx, pkl-Dateien und die dazugehörigen Metadaten verstanden. Unter Materialien werden hier die einen Datenbestand ergänzenden und erläuternden Dateien und Dokumente, die für die Interpretation der Datensätze notwendig sind, sowie die Aufgabenstellung verstanden.

(3) Der Datengeber/Veranstalter versichert, dass er berechtigt ist, den Teilnehmenden die Datenbestände und Materialien zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, und dass Rechte Dritter nicht entgegenstehen.

(4) Die Teilnehmenden verpflichten sich, die vom Datengeber/Veranstalter zur Verfügung gestellten Daten, Metadaten sowie die zugehörigen Materialien ausschließlich für die Bearbeitung der Fragestellung des Hackathons zu verwenden und am Ende der der Veranstaltung von allen Datenträgern zu löschen. Eine Übertragung von Nutzungsrechten an den Daten an Dritte durch den Teilnehmenden ist unzulässig.

(5) Die Teilnehmenden verpflichten sich die zur Verfügung gestellten Daten, Metadaten und Materialien nur für die Zwecke dieser Veranstaltung zu verwenden, Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln und ohne schriftliches Einverständnis des Datengebers/Veranstalters nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch noch bis zu einem Zeitraum von drei (3) Jahren nach Ende dieser Veranstaltung fort.

 

§5 Ideen / Beiträge / Einreichungen

(1) Die Teams finden ihre Lösungen und definieren ihren Beitrag selbst.

(2) Die Teams haben Zeit vom 28.04.2023 bis zum 10.06.2023, ihre Idee zu entwickeln, umzusetzen und/oder zu coden.

(3) Zusätzlich und optional möglich ist die Einreichung von Bildern, Fotos oder Videos, der Name der Plattform für die entwickelt wird, weiterführende URLs, Präsentationsfolien oder ähnliche Materialien, die die Teams der Jury zur Verfügung stellen.

(4) Beiträge werden disqualifiziert, wenn sie unangemessen oder beleidigend sind. Die entsprechende Bewertung liegt im Ermessen des Veranstalters. Die Teilnehmenden und Teams stellen sicher, dass die Beiträge in diesem Sinne für alle Betrachtenden angemessen sind. Details können der Aufgabenstellung entnommen werden.

(5) Durch Abgabe des Beitrags stimmen die Teilnehmenden der Teams den offiziellen Regeln zu.

(6) Der Veranstalter nutzt die Plattform HumHub als Communityplattform. Diese dient dem Austausch von Daten, Informationen und Wissen unter den Teilnehmenden des Hackathon M-V 2023. Die Teilnehmenden melden sich im Rahmen ihrer Anmeldung zum Hackathon auf der Plattform mit einem Profil an. Dabei werden personenbezogene Daten der Teilnehmenden abgefragt und zur Anmeldung und Nutzung von HumHub verarbeitet. Darüber hinaus ist der Veranstalter für die Plattform, die Nutzung der Plattform oder dort hochgeladene oder erstellte Inhalte und Datenverarbeitungen nicht verantwortlich. Wenn Sie von Ihrem Widerspruchs- und Löschrecht im Rahmen der Wahrnehmung Ihrer Betroffenenrechte Gebrauch machen, wird der Veranstalter Ihre personenbezogenen Daten DSGVO-konform löschen, insbesondere Ihre Profildaten. Bei Projektdaten zum Healtcare Hackathon M-V 2023 ist ein Löschen gegebenenfalls nicht möglich, da hier neben der DSGVO auch wissenschaftliche Grundsätze und gesetzliche Rechtsgrundlagen beachtet werden müssen und vor allem auch die Projekte anderer nicht gefährdet werden dürfen. Deshalb bitten wir Sie keine personenbezogenen/persönlichen Daten im Rahmen des Austauschs auf der Plattform offen zu legen.

 

§6 Anforderungen an die Beiträge / Apps / Anwendungen

(1) Die Teams sollten Lösungen im Kontext digitaler Innovationen, einschließlich innovativer Prozesse im Gesundheitswesen entwickeln.

(2) Der Hackathon zielt nicht ausschließlich auf die Entwicklung neuer Softwarelösungen ab. Sondern bietet auch die Möglichkeit Konzepte und Ideen zu entwickeln, Details können der Aufgabenstellung entnommen werden.

 

§7 Preise, Bewertung und Versteuerung

(1) Der Veranstalter prämiert drei von der Jury ausgewählte Beiträge mit Preisgeldern. Die Preisgelder stammen aus einer Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und dürfen nur im Einklang mit den vom Land Mecklenburg-Vorpommern festgelegten Förderbedingungen verwendet werden. Über die weiteren Details stimmen sich der Veranstalter und die Siegerteams nach der Preisverleihung ab.

(2) Neben den Hauptpreisen kann es weitere Preise der Sponsoren oder des Veranstalters geben. Die genauen Einzelpreise werden entweder über die Webseite oder im Rahmen der Veranstaltung bekannt gegeben.

(3) Im Rahmen des Finalwochenendes des Healthcare Hackathon erhalten die Teams jeweils 5 Minuten Zeit für eine öffentliche Pitch-Präsentation ihrer Ergebnisse vor dem versammelten Publikum (den anderen Teilnehmenden, der Jury, weiteren Gästen, Streamingteilnehmenden).

(4) Nach Einreichung der Lösungen aller zugelassenen Teams findet eine Bewertung durch die Jury statt, und definiert drei Finalisten.. Die Jury zusammen bewertet die Pitches.

(5) Die genauen Bewertungskriterien werden vom Veranstalter zusammen mit der Aufgabenstellung

kommuniziert und können auch während der Veranstaltung beim Veranstalter erfragt werden.

(6) Alle Teammitglieder der Gewinnerteams müssen, falls nötig, steuerrechtliche Informationen über sich bereitstellen, um die Auszahlung des Preisgeldes zu erhalten.

(7) Die Bezahlung von Steuern liegt allein in der Verantwortung der Gewinner.

(8) Mit der Teilnahme am Hackathon M-V 2023 erklären sich die Teilnehmenden mit den Förderbestimmungen und Auflagen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Verwendung der Preisgelder einverstanden. Ihnen ist bewusst, dass ein Verstoß gegen diese Bestimmungen zu einer Rückforderung der Gewinnsumme führen kann.

 

§8 Geistiges Eigentum / Verwendung des Beitrags

(1) Die Teilnehmenden bleiben Eigentümer der durch die Teilnehmenden entwickelten Ideen und aller im Rahmen des Hackathons präsentierten und entwickelten eigenen Daten, Unterlagen etc.

(2) Die Teilnehmenden erkennen an, dass der Veranstalter oder Andere eventuell bereits ähnliche oder identische Lösungen entwickelt haben oder entwickeln werden, und hieraus kein Anspruch gegenüber dem Veranstalter entsteht.

(3) Der Teilnehmende hat nicht das Recht die Logos oder Marken von Veranstalter oder Sponsoren zu nutzen oder darzustellen. Das gleiche gilt für die bereitgestellten Technologien.

(4) Die Teilnehmenden wissen und sind damit einverstanden, dass alle im Rahmen des Hackathon entstanden Ergebnisse als opensource-Lösungen bereitgestellt und verwendet werden können.

 

§9 Allgemeine Regeln

(1) Durch Registrierung zum Healthcare Hackathon M-V oder Teilnahme/Download der Aufgabenstellung auf der Webseite des Healthcare Hackathon M-V und auf der Community Plattform HumHub stimmt der Teilnehmenden den hier genannten Regeln und den Entscheidungen des Veranstalters zu. Dies gilt für alle Teammitglieder.

(2) Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor, Teilnehmende oder Teams zu disqualifizieren, die gegen die offiziellen Teilnahmebedingungen verstoßen, betrügen, den Ablauf des Hackathon stören oder sich unangemessen verhalten.

(3) Sollte die Durchführbarkeit des Hackathons nach Ermessen des Veranstalters gefährdet sein, so ist es dem Veranstalter jederzeit vorbehalten, den Hackathon a) zu unterbrechen und nach bestimmter Zeit wieder aufzunehmen, b) andere Maßnahmen zu ergreifen, die in der Situation angemessen erscheinen oder c) den Hackathon zu beenden ohne Preise zu verteilen.

 

§10 Privatsphäre und Öffentlichkeit

(1) Alle personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden nach den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt. Die im Rahmen der Anmeldung und der Registrierung durch den Teilnehmenden angegebenen persönlichen Daten werden dazu verwendet, den Hackathon durchzuführen, eventuell gewonnene Preisgelder auszuschütten und den Teilnehmenden notwendige Informationen zur Veranstaltung zu übermitteln. Falls der Teilnehmende auf einer Internetseite eines Dritten in Verbindung mit der Teilnahme am Healthcare Hackathon M‑V seine persönlichen Daten hinterlegt, werden diese Informationen nach den Datenschutzerklärungen der jeweiligen Dienstanbieter verwendet.

(2) Der Teilnehmende stimmt zu, dass alle Veranstaltungen gegebenenfalls aufgezeichnet werden und dass der Veranstalter und die Sponsoren den Namen, Abbildungen, Fotos, Filme, Kommentare oder andere Aufnahmen ohne Entschädigung für Werbezwecke in Printmedien, auf der eigenen Website oder in sozialen Medien benutzen dürfen.

 

§11 Sonstiges

(1) Diese Teilnahmebedingungen und das daraus entstehende Rechtsverhältnis unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Greifswald.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

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